Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, darunter spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte. Dazu gehört auch die Förderung des Erwerbs und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung für Nordrhein-Westfalen. Die Projekte sollen zumindest überregionale Ausstrahlung bzw. nationale oder internationale Bedeutung haben.
Die Stiftung bittet ausdrücklich darum, Förderanträge nur auf dem Postweg einzusenden. Per E-Mail eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Antragsfristen:
• 30. Juni für die Förderung im folgenden Jahr
• 30. November für die Förderung im folgenden Jahr (Restmittelvergabe)
Es gilt der Eingangsstempel der Kunststiftung.
Notwendig für einen Projektantrag sind:
• formloses Anschreiben mit Projektskizze und Nennung der
erwünschten Förderhöhe
• Kosten- und Finanzierungsplan (bei Letzterem bitte auch darlegen, bei wem die Mittel beantragt wurden und ob bereits Zusagen vorliegen)
Der Vorstand der Kunststiftung NRW entscheidet zweimal jährlich über die Förderungen.
Bildende Künstlerinnen und Künstler bis zu einem Alter von einschließlich 40 Jahren können sich ausschließlich im Rahmen der Rubrik Nachwuchs bzw. auf Ausschreibungen bewerben, nicht jedoch im Rahmen der Rubrik "Allgemeine Projektförderung".
Die Entscheidung über die Projektförderungen im Bereich Tanz werden einer unabhängigen Fachjury übertragen, der z.Z. Frau Claudia Feest-Lieberknecht (Berlin), Herr Prof. Dieter Heitkamp (Frankfurt/Main) und Frau Bettina Trouwborst (Krefeld) angehören.
Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Künstlerbiographien für Anträge im Bereich Tanz bitten wir in vierfacher Ausfertigung einzureichen.
