Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung (FAQ)

Sie möchten einen Antrag einreichen?
Wir empfehlen Ihnen, sich vorab über die spezifischen Förderprofile der Fachbereiche auf unserer Webseite zu informieren (jeweils unter "Förderung").

Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich nicht um ein rechtsverbindliches Dokument. Die Kunststiftung NRW erteilt hiermit allgemein verständliche Auskünfte zu ihren Regularien. Die jeweilige Prüfung des Einzelfalls können diese Erläuterungen nicht ersetzen.

 
Antragstellung

Was wird gefördert?

Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen, z. B. Ausstellungen, neue Produktionen, Festivals, Konzerte, Publikationen, u. a.

Was wird nicht gefördert?

Datenbankentwicklung, Datenbankpflege, Digitalisate, Dokumentationen, institutionelle und technische Infrastruktur, Projekte der kulturellen Bildung, wissenschaftliche Forschungsvorhaben, wissenschaftliche Publikationen, studentische Vorhaben.

Wer ist antragsberechtigt?

Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben. Dieser Bezug ist gegeben durch den Sitz bzw. Wohnsitz in NRW und/oder die Präsentation des Projekts in NRW. Die Rechtsform einer antragstellenden Organisation (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist zur Entscheidungsfindung unerheblich.

In welcher Höhe können Anträge gestellt werden?

Es gibt keine Mindestantragshöhe.
In der Regel werden in den Allgemeinen Vorhaben bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten gefördert.

Sind bestimmte Drittmittel formal ausgeschlossen?

Nein.

Was ist ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan?

Die Summe der Ausgaben muss der Summe der Einnahmen (Eigenmittel, weitere Drittmittel) entsprechen.

Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?

Alle projektbezogenen Ausgaben.

Kann ich Fördermittel für laufende Sach-, Infrastruktur- und/oder Personalkosten beantragen?

Nein.

Darf ich einen abgelehnten Antrag ein zweites Mal stellen?

Nein.

Darf ich mehrere Anträge pro Antragsfrist einreichen?

Nein.

 
Förderentscheidung

Wann und wie werde ich über die Förderentscheidung informiert?

Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser intern von den Fachbereichsleiter:innen sowie ggf. durch eine externe Jury bzw. Beratungsgremium geprüft und dem Stiftungsvorstand bzw. ab der Höhe von 200.000 Euro dem Kuratorium zur Entscheidung vorgelegt. Der Entscheidungsprozess umfasst in der Regel drei bis vier Monate.

Weiterführende Informationen finden Sie im jeweiligen Fachbereich. Auskünfte zur Förderentscheidung werden im Vorfeld nicht erteilt.

Bei Ablehnung: Gibt es eine Begründung?

Nein.

 
Fördervereinbarung

Wann erhalte ich die Fördervereinbarung?

Sofern weitere Mittel bei Dritten beantragt werden, ist spätestens vier Wochen vor Projektbeginn ein aktualisierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein finales Konzept an uns zu senden. Sobald die Gesamtfinanzierung gesichert ist, erhalten Sie unsere Fördervereinbarung postalisch.

Wie kann ich die Fördermittel für mein bewilligtes Vorhaben abrufen?

Hierzu senden Sie das der Fördervereinbarung beigefügte Formular "Anerkennungserklärung / Mittelabruf" ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Auf diesem Formular teilen Sie uns bitte auch mit, zu welchem Zeitpunkt Sie die Fördermittel benötigen, damit wir diese für unsere Zahlungsläufe (i. d. R. zweimal im Monat) einplanen können.
Gern können wir Ihnen die Fördermittel auch in mehreren Tranchen überweisen.

Änderung der Projektdaten

Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden über Änderungen und Aktualisierungen (Namen von Beteiligten, Termine) Ihres Vorhabens. Dies gilt insbesondere auch für die Termine von Pressekonferenzen, Eröffnungen, Premieren etc.

Muss das Logo verwendet werden?

Unser Logo muss in sämtlichen projektbezogenen Medien verwendet werden.

 
Verwendungsnachweis

Wie muss der Verwendungsnachweis aussehen?

Die Abrechnung muss grundsätzlich spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Vorhabens unaufgefordert in Form eines sogenannten Verwendungsnachweises vorgelegt werden. Er sollte im SOLL/IST-Vergleich an den der Fördervereinbarung zugrundeliegenden Kosten- und Finanzierungsplan angelehnt sein und wird anhand der miteingereichten Belege geprüft. Diese können auch als Kopien eingereicht werden. Ein schriftlicher Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel durch eine übergeordnete Stelle (z. B. Kulturstiftung des Bundes, Land Nordrhein-Westfalen) erkennt die Kunststiftung NRW an – in diesem Fall kann der zugehörige schriftliche Nachweis eingereicht werden.

Es gilt das Subsidiaritätsprinzip: Die bewilligten Fördermittel dienen in der Regel zur Fehlbedarfsfinanzierung. Die Förderung deckt bis zu dem gewährten Betrag die im Kosten- und Finanzierungsplan veranschlagten Ausgaben für das Vorhaben, soweit der:die Projektträger:in sie nicht aus eigenen oder fremden Mitteln decken kann.
Änderungen in den Gesamtausgaben und -einnahmen sind grundsätzlich anzeigepflichtig.

Im Antrag ausgewiesene Eigenmittel dürfen i.d.R. nicht reduziert werden.

Im Falle der Reduzierung der Gesamtausgaben oder der Erhöhung der Dritt- und Deckungsmittel kann es nach Prüfung des Verwendungsnachweises ggf. zu anteiligen Rückzahlungen der bewilligten Fördersumme kommen.

Wie reiche ich den Verwendungsnachweis ein?

Bitte senden Sie uns den Verwendungsnachweis möglichst digital zu (als ZIP-Datei o. Ä.).

Was sind anrechenbare Eigenmittel?

Als Eigenmittel gelten Eigenkapital, Verkaufserlöse, Ticketverkäufe o. Ä.

Wie soll der Sachbericht für die Stipendien gestaltet sein?

Ein kompakter Überblick der inhaltlichen Arbeit, ggf. mit Anschauungsmaterial (max. 10 DIN-A4-Seiten)
 

 
Stand: November 2023