Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich nicht um ein rechtsverbindliches Dokument. Die Kunststiftung NRW erteilt hiermit allgemein verständliche Auskünfte zu ihren Regularien. Die jeweilige Prüfung des Einzelfalls können diese Erläuterungen nicht ersetzen.


Vor der Antragstellung

Sie möchten einen Antrag einreichen?
Wir empfehlen Ihnen, sich vorab über die spezifischen Förderprofile der Fachbereiche auf unserer Webseite zu informieren:
> Literatur
> Musik
> Performing Arts
> Visuelle Kunst

Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen, z. B. Ausstellungen, neue Produktionen, Festivals, Konzerte, Publikationen u. a.

Datenbankentwicklung, Datenbankpflege, Digitalisate, Dokumentationen, institutionelle und technische Infrastruktur, Projekte der kulturellen Bildung, wissenschaftliche Forschungsvorhaben, wissenschaftliche Publikationen, studentische Vorhaben.

Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben. Dieser Bezug ist gegeben durch den Sitz bzw. Wohnsitz in NRW und/oder die Präsentation des Projekts in NRW. Die Rechtsform einer antragstellenden Organisation (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist zur Entscheidungsfindung unerheblich.

Es gibt keine Mindestantragshöhe.
Bei Anträgen ab einer Fördersumme von 100.000 Euro nehmen Sie bitte vorher Kontakt zu uns auf.

In der Regel werden in den Allgemeinen Vorhaben bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten gefördert.

Zu den Fördersummen für Stipendien siehe:
> Literatur
> Musik
> Performing Arts
> Visuelle Kunst

 
Antragstellung

Die Summe der Ausgaben muss der Summe der Einnahmen (Eigenmittel, weitere Drittmittel) entsprechen.

Wir befürworten die Einhaltung der aktuell errechneten Honoraruntergrenzen.

Nein.

Alle projektbezogenen Ausgaben.

Nein.

Nein.

Nein.

 
Förderentscheidung

Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie zunächst eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Der Entscheidungsprozess umfasst in der Regel 4 Monate. Sie werden anschließend postalisch informiert.

Auskünfte zur Förderentscheidung werden im Vorfeld nicht erteilt.

 
Fördervereinbarung

Voraussetzung für die Zusendung der Fördervereinbarung sind Ihre aktualisierten Projektunterlagen. Senden Sie spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn unaufgefordert folgende Unterlagen per Mail an die jeweilige Fachbereichsleitung:

  • Kosten- und Finanzierungsplan bzw. vereinfachter Kostenplan bei Stipendien
  • Konzept
  • Relevante Termine (bspw. Premiere, Eröffnung, Pressegespräche)

Die Fördervereinbarung wird auf dieser Basis zeitnah postalisch zugesandt.

Sie erhalten von uns postalisch Ihre Fördervereinbarung sowie ein Formblatt zum Mittelabruf.

Senden Sie das beigefügte Formular "Mittelabruf/ Anerkennungserklärung" ausgefüllt und unterschrieben postalisch an uns zurück.

Gern können wir Ihnen die Fördermittel auch in mehreren Tranchen überweisen.

 
Informationspflicht

Bitte halten Sie die zuständige Fachbereichsleitung auf dem Laufenden über Aktualisierungen (Projekttitel, Beteiligte, Programminhalte, Termine etc.) Ihres Vorhabens.

Bitte senden Sie sämtliche Termine und Materialien im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit zu Ihrem geförderten Projekt an presse@kunststiftungnrw.de.

Beispielsweise:
- Termine für Pressegespräche
- Pressemitteilungen
- Druckmedien wie Plakate, Flyer etc.

Die Verwendung unseres Logos ist in sämtlichen projektbezogenen Medien verpflichtend. Das Logo steht hier in verschiedenen Dateiformaten zum Download bereit.

Details zur Logoplatzierung entnehmen Sie bitte unserem Logoguide, den Sie ebenfalls unter dem oben genannten Link finden.

Alle verwendeten Logos der Kunststiftung NRW müssen rechtzeitig vorab zur Freigabe an unsere Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geschickt werden: presse@kunststiftungnrw.de

 
Projektabschluss / Regulärer Verwendungsnachweis für Allgemeine Vorhaben

Der Verwendungsnachweis muss 6 Monate nach Beendigung des Projekts unaufgefordert mit Angabe der Projektnummer eingereicht werden.

Ein Verwendungsnachweis zeigt, wofür erhaltene Fördermittel verwendet wurden. Er besteht aus:

  • Finanzbericht: Aufteilung und Verwendung der Mittel (Einnahmen-/Ausgaben-IST, Belegliste, Belegkopien)
  • Sachbericht: Projektbeschreibung (Ziele, Inhalte, Ergebnis), ggf. Publikation (Buch, CD, Partitur, Kompositionsauftrag etc.)

Der Verwendungsnachweis schafft Transparenz und ist Voraussetzung für weitere Förderungen.

Alle Geförderten.

Bitte senden Sie den Verwendungsnachweis digital zu (als ZIP-Datei o. Ä.):
verwendungsnachweis@kunststiftungnrw.de

Publikationen (Buch, CD, Partitur etc.) sind per Post einzureichen.

Projektabschluss / Vereinfachter Verwendungsnachweis für Stipendien

Der Verwendungsnachweis muss 6 Monate nach Beendigung des Projekts unaufgefordert mit Angabe der Projektnummer eingereicht werden.

Ein Verwendungsnachweis zeigt, wofür erhaltene Fördermittel verwendet wurden. Er besteht aus:

  • Kostenübersicht gemäß Vorlage
  • Sachbericht: Projektbeschreibung (Ziele, Inhalte, Ergebnis), ggf. Publikation (Buch, CD, Partitur, Kompositionsauftrag etc.)

Der Verwendungsnachweis schafft Transparenz und ist Voraussetzung für weitere Förderungen.

Alle Geförderten.

Bitte senden Sie den Verwendungsnachweis digital zu (als ZIP-Datei o. Ä.):

verwendungsnachweis@kunststiftungnrw.de

Publikationen (Buch, CD, Partitur etc.) sind per Post einzureichen.

Stand: Januar 2025