Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich nicht um ein rechtsverbindliches Dokument. Die Kunststiftung NRW erteilt hiermit allgemein verständliche Auskünfte zu ihren Regularien. Die jeweilige Prüfung des Einzelfalls können diese Erläuterungen nicht ersetzen.


Vor der Antragstellung

Sie möchten einen Antrag einreichen?
Wir empfehlen Ihnen, sich vorab über die spezifischen Förderprofile der Fachbereiche auf unserer Webseite zu informieren:
> Literatur
> Musik
> Performing Arts
> Visuelle Kunst

Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen, z. B. Ausstellungen, neue Produktionen, Festivals, Konzerte, Publikationen u. a.

Datenbankentwicklung, Datenbankpflege, Digitalisate, Dokumentationen, institutionelle und technische Infrastruktur, Projekte der kulturellen Bildung, wissenschaftliche Forschungsvorhaben, wissenschaftliche Publikationen, studentische Vorhaben.

Alle Organisationen aus dem Kunst- und Kultursektor sowie Kunst- und Kulturschaffende, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben. Dieser Bezug ist gegeben durch den Sitz bzw. Wohnsitz in NRW und/oder die Präsentation des Projekts in NRW. Die Rechtsform einer antragstellenden Organisation (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist zur Entscheidungsfindung unerheblich.

Es gibt keine Mindestantragshöhe.
Bei Anträgen ab einer Fördersumme von 100.000 Euro nehmen Sie bitte vorher Kontakt zu uns auf.

In der Regel werden in den Allgemeinen Vorhaben bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten gefördert.

Zu den Fördersummen für Stipendien siehe:
> Literatur
> Musik
> Performing Arts
> Visuelle Kunst

 
Antragstellung

Die Summe der Ausgaben muss der Summe der Einnahmen (Eigenmittel, weitere Drittmittel) entsprechen.

Wir befürworten die Einhaltung der aktuell errechneten Honoraruntergrenzen.

Nein.

Alle projektbezogenen Ausgaben.

Nein.

Nein.

Nein.

 
Förderentscheidung

Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie zunächst eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Der Entscheidungsprozess umfasst in der Regel vier Monate. Sie werden anschließend postalisch informiert.

Auskünfte zur Förderentscheidung werden im Vorfeld nicht erteilt.

Wir begründen weder Zu- noch Absagen.

 
Fördervereinbarung

Voraussetzung für die Zusendung der Fördervereinbarung sind Ihre aktualisierten Projektunterlagen. Senden Sie uns spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn folgende Unterlagen:
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Konzept
- Relevante Termine (bspw. Premiere, Eröffnung, Pressegespräche)

Hierzu senden Sie das der Fördervereinbarung beigefügte Formular "Anerkennungserklärung / Mittelabruf" ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Auf diesem Formular teilen Sie uns bitte auch mit, zu welchem Zeitpunkt Sie die Fördermittel benötigen, damit wir diese für unsere Zahlungsläufe (i. d. R. zweimal im Monat) einplanen können.
Gern können wir Ihnen die Fördermittel auch in mehreren Tranchen überweisen.

Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden über Änderungen und Aktualisierungen (Namen von Beteiligten, Termine) Ihres Vorhabens. Dies gilt insbesondere auch für die Termine von Pressekonferenzen, Eröffnungen, Premieren etc.

Unser Logo muss in sämtlichen projektbezogenen Medien verwendet werden.

 
Verwendungsnachweis

Die Abrechnung muss grundsätzlich spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Vorhabens unaufgefordert in Form eines sogenannten Verwendungsnachweises vorgelegt werden.

Er sollte im SOLL/IST-Vergleich an den der Fördervereinbarung zugrundeliegenden Kosten- und Finanzierungsplan angelehnt sein und wird anhand der miteingereichten Belege geprüft. Diese können auch als Kopien eingereicht werden. Ein schriftlicher Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel durch eine übergeordnete Stelle (z. B. Kulturstiftung des Bundes, Land Nordrhein-Westfalen) erkennt die Kunststiftung NRW an – in diesem Fall kann der zugehörige schriftliche Nachweis eingereicht werden.

Es gilt das Subsidiaritätsprinzip: Die bewilligten Fördermittel dienen in der Regel zur Fehlbedarfsfinanzierung. Die Förderung deckt bis zu dem gewährten Betrag die im Kosten- und Finanzierungsplan veranschlagten Ausgaben für das Vorhaben, soweit der:die Projektträger:in sie nicht aus eigenen oder fremden Mitteln decken kann.
Änderungen in den Gesamtausgaben und -einnahmen sind grundsätzlich anzeigepflichtig.

Im Antrag ausgewiesene Eigenmittel dürfen i.d.R. nicht reduziert werden.

Im Falle der Reduzierung der Gesamtausgaben oder der Erhöhung der Dritt- und Deckungsmittel kann es nach Prüfung des Verwendungsnachweises ggf. zu anteiligen Rückzahlungen der bewilligten Fördersumme kommen.

Bitte senden Sie uns den Verwendungsnachweis möglichst digital zu (als ZIP-Datei o. Ä.).

Als Eigenmittel gelten Eigenkapital, Verkaufserlöse, Ticketverkäufe o. Ä.

Ein kompakter Überblick der inhaltlichen Arbeit, ggf. mit Anschauungsmaterial (max. 10 DIN-A4-Seiten)

Stand: Mai 2024