Förderrichtlinien der Kunststiftung NRW

Gefördert werden

  • herausragende künstlerische Positionen und impulsgebende Arbeiten in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst, zum Beispiel neue Produktionen, Publikationen oder Forschungsvorhaben
     
  • spartenübergreifende und transdisziplinäre Formate von hoher Qualität
     
  • der Erwerb und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit außergewöhnlicher Bedeutung für Nordrhein-Westfalen zur Verwendung in Museen, Bibliotheken und Archiven oder vergleichbaren Einrichtungen
     
  • besonders begabte Künstler:innen sowie Ensembles, zum Beispiel durch die Vergabe von Stipendien, Preisen und Residenzen im In- und Ausland
     
  • der internationale Kulturaustausch, zum Beispiel anlässlich von Ausstellungen, Gastspielen, Konzerten oder Lesereisen im In- und Ausland

Wir befürworten

  • faire Vergütung aller an einem künstlerischen Vorhaben beteiligten Mitwirkenden
     
  • Barrierefreiheit in Zugang und Vermittlung
     
  • Diversität auf institutioneller, struktureller, programmatischer Ebene
     
  • Nachhaltigkeit in der Produktion und Präsentation