Förderrichtlinien der Kunststiftung NRW
Gefördert werden
- herausragende künstlerische Positionen und impulsgebende Arbeiten in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst, zum Beispiel neue Produktionen, Publikationen oder Forschungsvorhaben
- spartenübergreifende und transdisziplinäre Formate von hoher Qualität
- der Erwerb und die Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit außergewöhnlicher Bedeutung für Nordrhein-Westfalen zur Verwendung in Museen, Bibliotheken und Archiven oder vergleichbaren Einrichtungen
- besonders begabte Künstler:innen sowie Ensembles, zum Beispiel durch die Vergabe von Stipendien, Preisen und Residenzen im In- und Ausland
- der internationale Kulturaustausch, zum Beispiel anlässlich von Ausstellungen, Gastspielen, Konzerten oder Lesereisen im In- und Ausland
Wir befürworten
- faire Vergütung aller an einem künstlerischen Vorhaben beteiligten Mitwirkenden
- Barrierefreiheit in Zugang und Vermittlung
- Diversität auf institutioneller, struktureller, programmatischer Ebene
- Nachhaltigkeit in der Produktion und Präsentation